Recht haben und Recht bekommen ist oft nicht das Gleiche
Die Geschichte ist uralt: Wo Menschen leben, wird gestritten, und plötzlich steht man vor Gericht. Das kann schnell teurer werden als man denkt, denn neben dem Honorar für den eigenen Anwalt fallen diverse weitere Kosten an – beispielsweise für die Verhandlung, für Sachverständige, Gutachter und Zeugen.
Wer aber über eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung verfügt, ist gut beraten – in juristischer und in finanzieller Hinsicht, denn die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten eines Rechtsstreits auf.
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits deutlich reduzieren. Kommt es zum Rechtsstreit, übernimmt die Rechtsschutzversicherung – nach Deckungszusage – in der Regel folgende Kosten:
→ Anwaltskosten (teilweise mit freier Anwaltswahl)
→ Gerichtsgebühren
→ Aufwandsentschädigungen für Zeugen
→ Sachverständigenkosten
→ Kosten für Mediationsverfahren (je nach Tarif)
Wartezeiten unbedingt beachten
Bei vielen Rechtsschutzversicherungen besteht nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von mehreren Monaten.
Während die Rechtsschutz-Police bei Straßenverkehrsunfällen meistens ohne Wartezeit auskommt, sollten Versicherte beim Privatrechtsschutz mit 3 Monaten Wartezeit rechnen. Kommt es in dieser Wartezeit zum Rechtsstreit, können die Leistungen der Versicherung nicht in Anspruch genommen werden. Liegt der Ausgangspunkt der Streitigkeit vor dem Vertragsabschluss, so besteht dafür ebenfalls kein Versicherungsschutz.