Was sichert eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab?
Wann und wie tritt eine Dienstunfähigkeit ein?
Zu den häufigsten Gründen für Dienstunfähigkeit zählen beispielsweise psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depression und Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems (z.B. Bandscheibenvorfall, Rückenschmerzen).
Welche finanziellen Folgen hat eine Dienstunfähigkeit für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit?
Für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter/Referendare) und Beamte auf Probe ist das finanzielle Risiko bei Dienstunfähigkeit erheblich. Sollte durch eine Erkrankung oder einen Freizeitunfall eine Dienstunfähigkeit eintreten, so wird der Beamte auf Widerruf oder auf Probe aus dem Dienstverhältnis entlassen und nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Es besteht also kein finanzieller Schutz.
Wird hingegen ein Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, ist er nur dann gegen Dienstunfähigkeit durch seinen Dienstherrn abgesichert, wenn er zuvor bereits mindestens 5 Jahre im Dienstverhältnis war. Bei dieser Dienstunfähigkeitsrente durch den Dienstherrn handelt es sich nur um eine „Mindestversorgung“, die bei einer Vollzeitkraft deutlich unter der Nettobesoldung liegt. Zur Finanzierung des Eigentums oder zur Deckung von Miete, Lebenshaltungskosten, Mobilität, Versicherungen, etc. reicht diese Dienstunfähigkeitsrente des Dienstherrn meistens nicht aus.
Sowohl in den ersten Jahren, als auch bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit lässt sich die finanzielle Lücke durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung schließen, damit auch im Falle der Dienstunfähigkeit der gewohnte Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.