Private Krankenversicherung
Beamte und Beamtenanwärter können sich unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung (Einkommen) generell zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Somit gilt es für Sie als zukünftiger Beamter zunächst eine Grundsatzentscheidung zwischen diesen Möglichkeiten zu treffen.
- Lohnt sich für Sie der Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) oder ist der Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sinnvoller?
Diese Frage lässt sich natürlich nicht pauschal beantworten. Dazu gilt es, die Vor- und Nachteile der GKV und PKV für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare zu betrachten.
Die Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
Zwei Aspekte spielen beim Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung eine Rolle:
- der finanzielle Unterschied
- die Leistungsunterschiede
In den meisten Bundesländern und bei der Bundesbeihilfe zahlen Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse den vollen Beitrag (Ausnahme Bundesland Hamburg). D. h., sie erhalten keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag durch den Dienstherrn (Arbeitgeber).
Entscheiden Sie sich als Beamter für eine private Krankenversicherung, spielt Ihr Beihilfeanspruch eine wesentliche Rolle. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten. Je nach Dienstherr liegt der Beihilfesatz von Bundes- und Landesbeamten bei mindestens 50 Prozent. Lediglich die verbleibenden Restkosten (max. 50 Prozent) müssen Sie über eine private Krankenversicherung absichern.
Von der Beihilfe profitieren Beamte, Beamtenanwärter und Referendare nur bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung. Beim Verbleib in einer gesetzlichen Krankenkasse wird diese vom Bund bzw. ihrem Bundesland nicht gewährt.
Was bedeutet Beihilfe in der Praxis?
Aufgrund eines grippalen Infektes suchen Sie Ihren Arzt auf. In Anschluss an die Behandlung erhalten Sie eine Rechnung über 80 Euro. Bei einem Beihilfesatz in Höhe von 50 Prozent erhalten Sie von der Beihilfe 40 Euro und die anderen 40 Euro durch Ihre private Krankenversicherung. Somit sind Sie natürlich zufrieden, da Sie keinen Cent der Arztrechnung aus der eigenen Tasche zahlen müssen, sondern der komplette Betrag durch die Beihilfe und PKV beglichen wurde.
Wie wird die Höhe Ihres Beihilfeanspruchs ermittelt?
Ihr Beihilfeanspruch durch Ihren Dienstherrn liegt bei mindestens 50 Prozent. Aufgrund Ihres Familienstandes bzw. der Anzahl der Kinder kann Ihr Beihilfesatz steigen.
Grundsätzlich gilt bei der Bundesbeihilfe und den meisten Bundesländern: Für ledige oder verheiratete Beamte mit bis zu einem Kind erhalten Sie 50 Prozent Beihilfe. Ab dem zweiten Kind und im Pensionsalter steigt Ihr Beihilfesatz auf 70 Prozent (Ausnahmen: Baden-Württemberg, Hessen und Bremen). Bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch sinkt auch der Anspruch auf eine Restkostenabsicherung in der privaten Krankenversicherung auf 30 Prozent.
Praxisbeispiel – 29-jährige Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfalen:
Heike ist Gymnasiallehrerin in NRW, 29 Jahre alt, Besoldung: A13, Stufe 7. Bislang ist Heike als Angestellte noch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Jetzt steht allerdings die Verbeamtung auf Probe an und Heike erkundigt sich zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese errechnet ihr folgenden Beitrag: 4.425 Euro monatliche Besoldung x 14,9 % GKV-Beitrag (inkl. 0,9 % Zusatzbeitrag) + 2,55 % Pflegepflichtversicherung = 772,17 Euro im Monat.
Bei einem Arbeitnehmer würde von diesem Beitrag der Arbeitgeber die Hälfte leisten. Dies ist allerdings, wie oben bereits beschrieben, bei Beamten und Beamtenanwärtern nicht der Fall. Sie zahlen immer den kompletten Beitrag aus eigener Tasche (Ausnahme Bundesland Hamburg).
Bis zu 540 Euro Ersparnis für Heike beim Wechsel in eine PKV:
Den monatlichen Beitrag von 772,17 Euro in der gesetzlichen Krankenkasse möchte Heike aufgrund der Höhe nicht leisten. Deshalb informiert Sie sich über eine private Krankenversicherung für Beamte und fordert sich einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich an. Aufgrund ihres 50-prozentigen Beihilfeanspruchs ist es für Sie möglich, eine PKV bereits ab 225 Euro monatlich abzuschließen (ohne Vorerkrankungen, mit Zweibettzimmer und Chefarzt im Falle eines Krankenhausaufenthaltes). Durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung spart Heike im Monat somit über 540 Euro.
Beamtenanwärter und Referendare in der privaten Krankenversicherung
Für Beamtenanwärter und Referendare gelten alle oben geschilderten Vorteile der privaten Krankenversicherung für Beamte ebenfalls.
Anwärter und Referendare erhalten allerdings darüber hinaus bei den meisten privaten Krankenversicherungen während der „Ausbildungszeit“ aufgrund der geringeren Besoldung vergünstigte Beiträge in den Tarifen der privaten Krankenversicherungen.
Praxisbeispiel – 23-jährige Beamtenanwärterin beim Finanzamt (hier zukünftige Besoldung A10 in NRW):
Anne startet in Kürze Ihre Beamtenlaufbahn als Anwärterin beim Finanzamt. Ihre monatliche Besoldung liegt als Beamtenanwärterin bei 1.255,68 Euro monatlich. Ihre gesetzliche Krankenkasseliegt bei 15 Prozent inkl. des Zusatzbeitrages plus dem Pflegepflichtversicherungsanteil (2,8 Prozent). Daraus errechnet sich der Monatsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 223,51 Euro.
In einer privaten Krankenversicherung kann Anne sich während der Anwärterzeit ab 56 Euro im Monat absichern. Gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ergibt sich daraus eine Ersparnis von über 167 Euro im Monat für Anne (ohne Vorerkrankungen, mit Absicherung des Zweibettzimmers und Chefarzt).
Durch diese vergünstigten Konditionen für Anwärter und Referendare lohnt sich in den meisten Fällen auch schon während der Anwärterzeit der Wechsel in eine private Krankenversicherung.
Fazit zum finanziellen Aspekt:
Egal, ob Sie in Zukunft auf Probe verbeamtet werden oder Beamtenanwärter bzw. Lehramtsreferendar sind – in den meisten Fällen lohnt sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung, da Ihre monatlichen Kosten in der PKV zumeist deutlich günstiger sind. Dies gilt auch zumeist für Beamte mit Kindern. Der entscheidende Unterschied ist dabei Ihr Beihilfeanspruch als Beamter. Während Beamte und Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenkasse immer den Vollbeitrag leisten müssen (Ausnahme Hamburg), übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Krankheitskosten in Höhe von mindestens 50 Prozent.
Eine pauschale Aussage lässt sich allerdings niemals treffen. Für die exakte Ermittlung Ihres Monatsbeitrages bei den verschiedenen PKV-Angeboten für Beamte spielen Ihr Einstiegsalter und Ihr Gesundheitszustand eine wesentliche Rolle. Von daher ist ein individueller Krankenversicherungsvergleich und eine Beratung immer unverzichtbar.
Die Leistungsunterschiede der privaten Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse
Neben dem finanziellen Vorteil bieten die privaten Krankenversicherungen zahlreiche Leistungsvorteile gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen.
Dazu zählen beispielsweise:
- privatärztliche Abrechnungssätze
gerade bei Fachärzten werden Sie dadurch oftmals bevorzugt behandelt
- sehr gute Leistungen im zahnärztlichen Bereich
im Bereich Zahnersatz gibt es bei der GKV große Lücken
- Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen
für Sehhilfen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen i. d. Regel gar keine Leistungen
- Alternative Heilmedizin / Heilpraktikerleistungen
gesetzliche Krankenkassen leisten hier zumeist nur sehr begrenzt, während die privaten Krankenversicherungen komplett im Rahmen der der Gebührenordnungen für Heilpraktiker die Leistungen erstatten.
- Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt
private Krankenversicherungen bieten Ihnen ein Ein- oder Zweibettzimmer mit privatärztlicher Behandlung und freier Krankenhauswahl
- Auslandsreisekrankenversicherung
in den Beamtentarifen ist eine Absicherung bei Auslandsaufenthalten enthalten
Neben dem Leistungsplus zur gesetzlichen Krankenkasse gibt es natürlich auch zwischen den verschiedenen privaten Krankenversicherungsgesellschaften deutliche Leistungsunterschiede.
Aus diesem Grund ist ein Preis- und Leistungsvergleich der verschiedenen PKV-Tarife vor dem Abschluss einer Krankenversicherung empfehlenswert.