Was deckt die Privat- und Diensthaftpflichtversicherung ab?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Schädigen Sie einen anderen Menschen oder sein Eigentum, so müssen Sie gemäß der Rechtslage in Deutschland mit Ihrem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe dafür haften.
So können gerade Personen- und Sachschäden schnell in die Hunderttausende gehen. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb sehr wichtig.
Beispiele für Schadensfälle:
→ Ein umgestoßenes Glas Rotwein verschmutzt den Teppich eines Bekannten
→ Kaffee wird über ein fremdes Laptop verschüttet
→ Eine Fensterscheibe wird beim Fuflball getroffen und zerbricht
→ Sie setzen sich aus Versehen auf die Brille eines Kollegen
Die Privathaftpflichtversicherung schützt allerdings nur vor Schäden, die im Privatleben verursacht werden (ausgenommen sind Schäden, die beim Autofahren entstehen – diese sind über die KFZ-Haftpflicht abgedeckt). Berufliches ist damit nicht eingeschlossen – dafür ist die Diensthaftpflichtversicherung bei Beamten zuständig.
Die Diensthaftpflichtversicherung
Als Beamter haften Sie bei grober Fahrlässigkeit persönlich für die von Ihnen verschuldeten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Dienst.
Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung notwendig?
In der Diensthaftpflichtversicherung werden Risiken versichert, die während der Ausübung Ihres Dienstes entstehen. Im Schadensfall haftet zunächst Ihr Dienstherr, dieser kann Sie allerdings bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen und die Zahlungen von Ihnen zurückfordern. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Ansprüchen.
Die entstehenden Kosten bei einem Verlust von Dienstschlüsseln sind über eine gute Diensthaftpflichtversicherung ebenfalls abgedeckt.
Ist die Diensthaftpflichtversicherung eine eigene Versicherung?
Die Diensthaftpflichtversicherung ist ein separater Baustein und kann ergänzend zur Privathaftpflichtversicherung – zumeist gegen einen geringen Mehrbeitrag – abgeschlossen werden.