Welchen Pensionsanspruch haben Beamte?
Durchschnittlich entsteht bei Beamten im Pensionsalter eine Lücke von 25 – 30 Prozent in Bezug auf Ihre vorherige Besoldung. Gehen Sie allerdings z. B. schon nach 30 Dienstjahren in den Ruhestand, vergrößert sich die Versorgungslücke auf rund 45 Prozent. 80 Prozent des letzten Gehalts sind als Daumenregel für die Altersrente zu empfehlen. Durch eine private Altersvorsorge ist es möglich, diese finanzielle Lücke zu schließen.
Dies ist beispielsweise möglich durch:
→ eine eigene Immobilie (z. B. das eigene Haus oder die Eigentumswohnung)
→ Sparpläne (z. B. Festgeld, Aktien- oder Anleihenfonds)
→ eine private Rentenversicherung
→ staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte (Riester-Rente oder Basis-Rente)
Die Riester-Rente für Beamte
Eine sinnvolle Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für Beamte kann die Riester-Rente sein. Sie erhalten direkte staatliche Zuschüsse – auch für Ihre Kinder. Zudem sind die Beiträge von der Steuer absetzbar. Neben der klassischen Rentenversicherung können Sie die Riester-Förderung beispielsweise auch für geförderte Fondssparpläne oder fürs Eigenheim-Darlehen nutzen.
Die Basis-Rente für Beamte
Die „Rürup Rente“ ist eine weitere geförderte Rentenversicherung, auf die auch Beamte einen Anspruch haben. Die Förderung erfolgt bei der Basis-Rente nicht durch staatliche Zulagen, sondern durch Steuervorteile. Die Auszahlung im Pensionsalter kann nur in monatlichen Zahlungen erfolgen.