Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare
Besser in die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?
Beamtenanwärter und Referendare haben bei der Krankheitskostenabsicherung die freie Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Privaten Krankenversicherung. Zwei Kriterien spielen bei der Entscheidung für eine der beiden Varianten eine wesentliche Rolle: Zum Einen der finanzielle Aspekt und zum Andere die Leistungsunterschiede.
Anwärter und Referendare müssen in der GKV den Vollbeitrag leisten
Werfen wir zunächst einen Blick auf den finanziellen Aspekt: Dabei ist es wichtig zu wissen, dass im Gegensatz zum Arbeitnehmer Beamtenanwärter und Referendare in der gesetzlichen Krankenkasse den Vollbeitrag zu leisten haben. Der Arbeitgeber (bei Beamten Dienstherr genannt) beteiligt sich bei Beamten also nicht an den Beiträgen zur GKV.
Bei der Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare stellt sich die Situation anders dar. Über die PKV für Beamte müssen lediglich die Restkosten nach Anrechnung der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Die Höhe dieses Anspruchs wird in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der Bundesländer bzw. des Bundes festgelgt. Eine bundesweit einheitliche Beihilferegelung gibt es nicht. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass ledige und verheiratete mit maximal einem Kind 50 Prozent Beihilfe erhalten und dieser Satz ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent steigt.
Die PKV bietet Anwärtern und Referendaren spezielle Ausbildungstarife
Die verbleibende Versorgungslücke wird über einen sog. Anwärtertarif abgesichert, der beitragsmäßig gegenüber dem Volltarif während der Ausbildungszeit zu reduzierten Konditionen angeboten wird. Dadurch erhalten Beamtenanwärter und Referendare einen günstigen privaten Krankenversicherungsschutz ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen.
Anwärter und Refrendare gelten somit in der PKV selbstverständlich als Privatpatienten und können auch für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes ein Ein- oder Zweibettzimmertarif mit Chefarztbehandlung in die Private Krankenversicherung einschließen. Im Gegensatz zur GKV sind in der PKV für Beamte auch die Kosten für beispielsweise Sehhilfe und Heilpraktikerleistungen abgedeckt.
Was passiert nach der Anwärterzeit mit der Privaten Krankenversicherung?
Nach der Anwärter- bzw. Referendariatszeit wird der Ausbildungstarif in einen Volltarif für Beamte umgestellt, soweit es zu einer Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit kommt. Auch hier greift natürlich wiederrum der finanzielle Vorteil, da bei der gesetzlichen Krankenkasse wiederrum der Vollbeitrag berechnet wird. Sollte das Beamtenverhältnis nicht direkt fortgeführt werden, tritt durch ein Angestelltenverhältnis wieder die Versicherungspflicht in der GKV in Kraft. Der Gesundheitszustand kann aber im Rahmen der Privaten Krankenversicherung über eine sogenannte Anwartschaft “festgehalten” werden. Bei einer erneuten Verbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt kann der Private Krankenversicherungsschutz dann ohne erneute wieder “aktiviert” werden.
Ein unverbindlicher Krankenversicherungsvergleich lohnt sich!
Gerade auch für Beamtenanwärter und Referendare lohnt sich ein Vergleich der Privaten Krankenversicherungstarife, da es deutliche Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Einen solchen Krankenversicherungsvergleich können Sie bei uns anfordern. Dieser wird für Sie individuell und unverbindlich erstellt. Zudem ist der Krankenversicherungsvergleich für Anwärter und Referendare natürlich kostenfrei. Dabei lohnt es sich auch schon heute einen Blick über den Tellerrand zu werfen und auf die Beitragsentwicklung der Ausbildungstarife aus heutiger Sicht nach der Anwärterzeit zu schauen. Natürlich können die Beiträge sich bis zur späteren Umstellung in den Volltarif verändern, jedoch ist oftmals eine interessante Tendenz zu erkenne. Gerade bei den Versicherungsgesellschaften, die zwar einen günstigen Anwärtertarif anbieten, den späteren Volltarif jedoch zu verhältnismäßig teueren Konditionen im Marktvergleich anbieten. Natürlich kann nach der Ausbildungszeit ein Tarifwechsel vorgenommen werden, jedoch immer unter dem Aspekt, dass der Gesundheitszustand unverändert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es zu Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung kommen. Deshalb ist es sicherlich sinnvoll von Anfang an weitsichtig zu handeln.
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