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Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare

Besser in  die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung?

Beamtenanwärter und Referendare haben bei der Krankheitskostenabsicherung die freie Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und der Privaten Krankenversicherung. Zwei Kriterien spielen bei der Entscheidung für eine der beiden Varianten eine wesentliche Rolle: Zum Einen der finanzielle Aspekt und zum Andere die Leistungsunterschiede.

Anwärter und Referendare müssen in der GKV den Vollbeitrag leisten

Werfen wir zunächst einen Blick auf den finanziellen Aspekt: Dabei ist es wichtig zu wissen, dass im Gegensatz zum Arbeitnehmer Beamtenanwärter und Referendare in der gesetzlichen Krankenkasse den Vollbeitrag zu leisten haben. Der Arbeitgeber (bei Beamten Dienstherr genannt) beteiligt sich bei Beamten also nicht an den Beiträgen zur GKV.

Bei der Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare stellt sich die Situation anders dar. Über die PKV für Beamte müssen lediglich die Restkosten nach Anrechnung der Beihilfe abgedeckt werden. Beamte haben grundsätzlich einen Beihilfeanspruch. Die Höhe dieses Anspruchs wird in den jeweiligen Beihilfeverordnungen der Bundesländer bzw. des Bundes festgelgt. Eine bundesweit einheitliche Beihilferegelung gibt es nicht. Grundsätzlich lässt sich aber festhalten, dass ledige und verheiratete mit maximal einem Kind 50 Prozent Beihilfe erhalten und dieser Satz ab dem zweiten Kind auf 70 Prozent steigt.

Die PKV bietet Anwärtern und Referendaren spezielle Ausbildungstarife

Die verbleibende Versorgungslücke wird über einen sog. Anwärtertarif abgesichert, der beitragsmäßig gegenüber dem Volltarif während der Ausbildungszeit zu reduzierten Konditionen angeboten wird. Dadurch erhalten Beamtenanwärter und Referendare einen günstigen privaten Krankenversicherungsschutz ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen.

Anwärter und Refrendare gelten somit in der PKV selbstverständlich als Privatpatienten und können auch für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes ein Ein- oder Zweibettzimmertarif mit Chefarztbehandlung in die Private Krankenversicherung einschließen. Im Gegensatz zur GKV sind in der PKV für Beamte auch die Kosten für beispielsweise Sehhilfe und Heilpraktikerleistungen abgedeckt.

Was passiert nach der Anwärterzeit mit der Privaten Krankenversicherung?

Nach der Anwärter- bzw. Referendariatszeit wird der Ausbildungstarif in einen Volltarif für Beamte umgestellt, soweit es zu einer Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit kommt. Auch hier greift natürlich wiederrum der finanzielle Vorteil, da bei der gesetzlichen Krankenkasse wiederrum der Vollbeitrag berechnet wird. Sollte das Beamtenverhältnis nicht direkt fortgeführt werden, tritt durch ein Angestelltenverhältnis wieder die Versicherungspflicht in der GKV in Kraft. Der Gesundheitszustand kann aber im Rahmen der Privaten Krankenversicherung  über eine sogenannte Anwartschaft “festgehalten” werden. Bei einer erneuten Verbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt kann der Private Krankenversicherungsschutz dann ohne erneute wieder “aktiviert” werden.

Ein unverbindlicher Krankenversicherungsvergleich lohnt sich!

Gerade auch für Beamtenanwärter und Referendare lohnt sich ein Vergleich der Privaten Krankenversicherungstarife, da es deutliche Preis- und Leistungsunterschiede gibt. Einen solchen Krankenversicherungsvergleich können Sie bei uns anfordern. Dieser wird für Sie individuell und unverbindlich erstellt. Zudem ist der Krankenversicherungsvergleich für Anwärter und Referendare natürlich kostenfrei. Dabei lohnt es sich auch schon heute einen Blick über den Tellerrand zu werfen und auf die Beitragsentwicklung der Ausbildungstarife aus heutiger Sicht nach der Anwärterzeit zu schauen. Natürlich können die Beiträge sich bis zur späteren Umstellung in den Volltarif verändern, jedoch ist oftmals eine interessante Tendenz zu erkenne. Gerade bei den Versicherungsgesellschaften, die zwar einen günstigen Anwärtertarif anbieten, den späteren Volltarif jedoch zu verhältnismäßig teueren Konditionen im Marktvergleich anbieten. Natürlich kann nach der Ausbildungszeit ein Tarifwechsel vorgenommen werden, jedoch immer unter dem Aspekt, dass der Gesundheitszustand unverändert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es zu Risikozuschlägen oder sogar einer Ablehnung kommen. Deshalb ist es sicherlich sinnvoll von Anfang an weitsichtig zu handeln.

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Auch Beamtenanwärter und Referendare haben einen Anspruch auf einen Private Krankenversicherung. Ein entsprechender Wechsel in die Private Krankenversicherung ist in der Regel sinnvoll, da auch Beamtenanwärtern und Referendaren als Alternative nur die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse offen steht.

Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Entscheidet sich ein Beamtenanwärter oder Referendar jedoch  für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), so muss der Gesamtbeitrag gezahlt werden, da sich der Dienstherr (Arbeitgeber) bei Beamten nicht an den Krankenkassenkosten beteiligt. Dies ist der große Unterschied zwischen einem Beamten und Angestellten. Letztere teilen sich den gesetzlichen Krankenkassenbeitrag  zu je 50 Prozent mit Ihrem Arbeitgeber. Jedoch haben Angestellte unter der Versicherungspflichgrenze (49.950 Euro im Jahr 2010) auch gar nicht die Möglichkeit sich privat krankenzuversichern.

Anders sieht es bei Beamten, Beamtenanwärtern und Referendaren aus. Durch den Beamtenstatus kann ein Wechsel unabhängig vom Gehalt in die Private Krankenversicherung (PKV) erfolgen und im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse beiteiligt sich die Beihilfe bei PKV-Versicherten Beamten an den Kosten. Anders ausgedrückt: Die Private Krankenversicherung für Beamte deckt einen Teil der Kosten ab, der andere Teil wird durch die Beihilfe geleistet. Dadurch ist die PKV in der Regel die deutlich günstigere Variante für Beamtenanwärter und Referendare.

Beamtenanwärter und Referendare haben Beihilfeanspruch

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland und der familiären Situation. Ein lediger Beamtenanwärter oder Referendar hat in allen Bundesländern und auch im Bund einen Beihilfeanspruch von 50 Prozent. Das bedeutet, die verbleibenden 50 Prozent müssen über einen Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare abgedeckt werden. Anwärter und Referendare mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe (Ausnahmen stellen nur Bremen und Hessen dar – hier sind die Beihilfesätze abweichend geregelt). Somit ist eine Restkostenabsicherung über die PKV für Familien mit 2 Kindern von nur 30 Prozent nötig.

Für Beamtenanwärter und Referendare gibt es in der Krankenversicherung für Beamte spezielle Ausbildungstarife. Diese bieten Anwärtern und Referendaren die Private Krankenversicherung zu vergünstigten Ausbildungskonditionen. Es handelt sich dabei um die sogenannten Anwärtertarife für Beamte auf Widerruf.

PKV-Tarifvergleich lohnt sich auch für Anwärter und Referendare

Doch auch bei diesen speziellen Anwärtertarifen gibt es bereits wesentliche Preis- und Leistungsunterschiede und deshalb ist es äußerst sinnvoll im Vorfeld der Entscheidung für eine bestimmte Private Krankenversicherung einen unabhängigen Krankenversicherungsvergleich anzufordern. Gerne erstellen wir Ihnen einen entsprechenden Vergleich der Privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare und berücksichtigen dabei die Angebote von über 40 Krankenversicherungsgesellschaften.

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Anwärterkonditionen werden für Beamte auf Widerruf gewährt

Die sogenannten Anwärterkonditionen werden in der Regel Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare) bis zum 34. Lebensjahr gewährt. Einzelne Krankenversicherungsgesellschaften haben diese Altersgrenze aber inzwischen auf das 38. Lebensjahr ausgeweitet. Entscheidend ist dabei das Einstiegsjahr. Die Leistungen der Ausbildungstarife entsprechen in der Regel denen des späteren Volltarifes. Am Krankenversicherungsmarkt werden zahlreiche Anwärtertarife von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten, die sich teilweise im Beitrag- und der Leistung stark unterscheiden. Genau deshalb ist ein Vergleich der unterschiedlichen Angebote unverzichtbar.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung für Anwärter und Referendare

Die Private Krankenversicherung für Anwärter und Referendare besteht aus verschiedenen “Bausteinen”. Grundsätzlich enthalten ist in den Grundtarifen, der den ambulanten (Hausarzt, Facharzt…) und stationären Bereich (Krankenhaus) abdeckt. Hinzu kommen die zahnärztlichen Leistungen.  Es ist empfehlenswert diese Leistungen um den Beihilfeergänzungstarif zu erweitern. Der Beihilfeergänzungstarif deckt die Lücken der Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes. Erhält ein Beamtenanwärter oder Referendar 50 Prozent Beihilfe, so werden die weiteren 50 Prozent, wie bereits beschreiben, durch die PKV gedeckt. Jedoch gibt es Bereiche, in denen die Beihilfe nicht die kompletten 50 Prozent leistet, sondern beispielsweise nur 45 Prozent (vereinfacht dargestellt). Jetzt springt der Beihilfeergänzungstarif ein und übernimmt die auf der Seite der Beihilfe fehlenden 5 Prozent, sodass die Private Krankenversciherung in diesem Fall 55 Prozent leistet und die Beihilfe 45 Prozent. Somit werden wieder die kompletten 100 Prozent erstattet. Die Leistungen der Beihilfe sind in der jeweiligen Beihilfeverordnungen der Bundesländer bzw. des Bundes festgelegt.

Mehrbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Chefarzt?

Desweiteren können Beamtenanwärter und Referendare die Regelleistungen im stationären Bereich (Mehrbettzimmer mit Belegarzt) um Wahlleistungen (Zweibettzimmer mit Chefarzt) ergänzen. Je nach Beihilfeverordnung, beteiligt sich die Beihilfe an den Mehrkosten, z.B. mit 50 Prozent bei einer entsprechenden Beihilfeberechtigung. Jedoch gibt es auch Bundesländer (z.B. Niedersachsen), in denen der Beamte auf Widerruf das Zweibettzimmer mit Chefarzt innerhalb der Krankheitskostenvollversicherungkosten komplett selbst zahlen muss, da die Beihilfe in diesem Beireich nicht leistet (der monatliche Beitrag ist dann entsprechend höher). Das Zweibettzimmer mit Chefarzt ist besonders bei schweren Erkrankungen vorteilhaft. Es besteht durch diesen Tarif die Möglichkeit einen entsprechenden Spezialisten aufzusuchen, also beispielsweise einen Privatarzt. Aber auch bei kleinen Operationen ist natürlich ein Zweibettzimmer angenehm.

Beim Vergleichen auch schon an den späteren Volltarif denken

Referendare und Beamtenanwärter sollten beim Vergleich auch schon auf die Entwicklung des Tarifes bei späterer Vollverbeamtung achten.  Es gibt durchaus Krankenversicherer die günstige Anwärtertarife anbieten, dann aber im späteren Volltarif marktüberdurchschnittliche Prämien verlangen.  Zwar ist natürlich grundsätzlich nach der Anwärterzeit ein Wechsel der Privaten Krankenversicherung möglich, jedoch nur, wenn der Gesundheitszustand diesen zulässt. Von daher macht es schon im Vorfeld des Abschlusses Sinn nicht nur auf die unterschiedlichen Ausbildungstarifen einen Blick zu werfen, sondern auch die späteren Beiträge und Leistungen für Beamte auf Probe und Lebenszeit miteinander zu vergleichen. Zwar ist dies natürlich nur aus aktueller Sicht möglich, aber ein Blick über den Tellerrand lohnt sich dennoch immer.

Was passiert, wenn es nach der Anwärter- oder Referendariatszeit nicht zur sofortigen Verbeamtung auf Probe kommt?

Sollte es nach dem Referendariat oder der Anwärterzeit nicht zu einer sofortigen Verbeamtung auf Probe kommen, sondern zunächst wieder zu einem vorübergehenden Angestelltenverhältnis, so kann die Private Krankenversicherung nicht aufrecht erhalten werden. Als Angestellter kommt es zu einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Jedoch ist es empfehlenswert für diese Übergangszeit bis zur Verbeamtung auf Probe eine Anwartschaft abzuschließen. Mit dieser wird für einen kleinen monatlichen Beitrag der Gesundheitszustand festgehalten, sodass der Tarif bei erneuter Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aktiviert werden kann.

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