Private Krankenversicherung für Beamte
Gesetzlich oder Privat? Beamte haben die freie Wahl!
Beamte haben die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Arbeitnehmern, bei denen ein Wechsel in die PKV nur bei einem Verdienst möglich ist, der drei Jahre in Folge oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2009: 48.600 Euro) liegt.
Beamte erhalten in der GKV keinen Beitragszuschuss vom Dienstherrn
Ein weiterer deutlicher Unterschied besteht in der gesetzlichen Krankenkasse zwischen Beamten und Arbeitnehmern darin, dass im Gegensatz zum Arbeitnehmer der Beamte keinen Zuschuss zum GKV-Beitrag vom Arbeitgeber (Dienstherrn) erhält. Der Beamte muss somit selbst den Vollbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung tragen. Lediglich zu den eigentlichen Krankheitskosten erhält er durch die Beihilfe einen Kostenzuschuss. Ansonsten stehen Beamten in der GKV aber nur die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse zu.
Anhand eines Beispiels lässt sich die Situation von Beamten in der GKV anschaulich erklären:
Ein Beamter verdient im Monat 3.500 Euro (brutto). Als freiwilliges Mitgleid in der GKV wird somit ein Krankenkassenbeitrag in Höhe von 515 Euro (14,7 Prozent) fällig. Die Höhe des Beitrags richtet sich in der gesetzlichen Krankenkasse ausschließlich nach dem Einkommen des Beamten.
Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe
Bei der Privaten Krankenversicherung für Beamte spielt das Einkommen hingegen überhaupt keine Rolle. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die PKV spezielle Tarife für Beamte anbietet. Diese Tarife decken die Restkosten nach Anrechnung der Beihilfe ab. Die Höhe des Beihilfeanspruchs ist in der jeweiligen Beihilfeverordnung des Bundes bzw. Bundeslandes festgelegt. Eine bundesweit einheitliche Beihilfeverordnung gibt es nicht.
Jedoch gilt im Bund und dem Großteil der Bundesländer, dass ledige und verheiratete mit max. einem Kind einen Anspruch auf Beihilfe in Höhe von 50 Prozent haben. Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent. Ehegatten ohne eigenes Einkommen erhalten ebenso 70 Prozent Beihilfe..Dieser Beihilfesatz gilt übrigens auch für Beamte im Ruhestand. Kinder von Beamten erhalten 80 Prozent Beihilfe. Wie bereits angedeutet gibt es aber auch leicht abweichende Beihilferegelungen, wie beispielsweise im Bundesland Hessen. Die Private Krankenversicherung für Beamte deckt die Versorgungslücke nach Anrechnung der Beihilfe.
Ein lediger Beamter mit einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent entscheidet sich für eine Private Krankenversicherung und muss über diese somit den anderen Teil der Kosten, also 50 Prozent, über die PKV für Beamte abdecken. Ab dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz auf 70 Prozent und die zu deckenden Restkosten für den Anteil der Privaten Krankenversicherung sinken auf 30 Prozent.
Die Private Krankenversicherung für Beamte
Der Beitrag für die Private Krankenversicherung berechnet sich somit u.a. nach den zu versichernden Restkosten – im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse wird also nicht der Vollbeitrag fällig. Dadurch ist die PKV für Beamte rein aus finanzieller Sicht häufig attraktiver als die gesetzliche Krankenkasse. Jedoch sind bei der Beitragskalkulation der Privaten Krankenversicherung weitere Faktoren zu beachten: Das Eintrittalter spielt eine wesentliche Rolle, ebenso wie der aktuelle Gesundheitszustand und das Geschlecht. Das Einkommen hingegen bleibt bei der Beitragsberechnung der PKV komplett aussen vor.
Neben dem finanziellen Aspekt lohnt sich aber auch ein Blick auf das Leistungsplus der Privaten Krankenversicherung. Durch den Abschluss einer PKV sind Sie Privatpatien beim Arzt. Besonders bei Fachärzten führt dies meist zu deutlichen Vorteilen, z.B. bei der Terminvergabe. Im Bereich der stationären Leistungen kann optional ein Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarzt mitversichert werden. Desweiteren enthalten die meisten PKV-Tarife für Beamte Leistungen z.B. für Heilpraktiker und Brillen- und Kontaktlinsen, Bereiche in denen die gesetzlichen Krankenkassen heute meist gar keine Deckungen mehr bieten. Desweiteren lässt sich das Leistungsplus der PKV sehr gut bei Zahnersatzmaßnahmen darlegen. Hier sind die prozentualen Erstattungssätze deutlich höher als die gesetzlichen Zuzahlungen. Bereits anhand dieser wenigen Beispiele sind die deutlichen Unterschiede zwischen der GKV und der privaten Krankenversicherung für Beamte zu erkennen.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass sich für Beamte meist der Wechsel in die Privaten Krankenversicherung empfiehlt.
Für Beamtenanwärter und Referendare bieten die privaten Krankenversicherer übrigens vergünstigte Ausbildungstarife an. Daher lohnt sich in der Regel auch der Versicherungswechsel für Beamtenanwärter und Referendare.
Ein Vergleich der Privaten Krankenversicherungen lohnt sich!
Doch auch bei der Private Krankenversicherung gibt es wesentliche Preis- Leistungsunterschiede. Deshalb ist es sinnvoll vor dem Abschluss einer Privaten Krankenversicherung für Beamte einen Vergleich anzufordern. Wir bieten Beamten einen solchen Krankenversicherungsvergleich an – unabhängig, kostenfrei und individuell. Dabei vergleichen wir für Sie die Tarife von über 40 privaten Krankenversicherern und nennen Ihnen die Testsieger und die Angebote, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
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